Fällt Ihr Betrieb unter NIS-2?
Sechs Fragen, zwei Minuten, ehrliche Ersteinschätzung: Finden Sie heraus, ob die EU-Cybersicherheitsrichtlinie für Ihr Unternehmen gilt — und was dann zu tun ist.
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Häufige Fragen zu NIS-2
Was ist NIS-2 und wen betrifft es?+
NIS-2 ist die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit für Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren — von Energie über Gesundheit bis zur digitalen Infrastruktur. Betroffen sind Betriebe ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Umsatz in den genannten Branchen sowie alle KRITIS-Betreiber.
Was droht bei Verstößen?+
Je nach Einstufung drohen Bußgelder von bis zu 7 Mio. Euro (wichtige Einrichtungen) bzw. bis zu 10 Mio. Euro (besonders wichtige Einrichtungen). Dazu kommen Meldepflichten: 24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Update, Abschlussbericht innerhalb eines Monats.
Ersetzt dieser Check eine Rechtsberatung?+
Nein. Der Check gibt eine erste Orientierung anhand von Branche, Größe und KRITIS-Status. Die verbindliche Einstufung gehört in die Hände eines Fachanwalts oder des BSI.
NIS-2 ist Teil unserer Sicherheits-Beratung für den Mittelstand — zusammen mit dem DSGVO-KI-Check und dem IT-/KI-Readiness-Check.